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   OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14   

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https://dejure.org/2015,16130
OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14 (https://dejure.org/2015,16130)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2015 - 6 U 28/14 (https://dejure.org/2015,16130)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 6 U 28/14 (https://dejure.org/2015,16130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546a Abs. 1
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung des Mietobjekts nach Beendigung des Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag vor Insolvenzeröffnung geschlossen: Rückgabeanspruch ist Insolvenzforderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsanspruch des Vermieters ist Insolvenzforderung! (IMR 2015, 384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1790
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Er war zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, denn der Herausgabeanspruch des Vermieters für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrages entsteht bereits mit Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung (BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - IX ZR 144/07 -, Grundeigentum 2008, 865; BGHZ 125, 270; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl. 2010, § 108 Rn 36).

    Wurde eine Veränderung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht, ist es gerechtfertigt, den entsprechenden Teil des Wiederherstellungsanspruchs - ungeachtet der Fortsetzung des Vertrags - als Insolvenzforderung zu qualifizieren, so wie auch der Anspruch auf bis dahin geschuldeten Miet- oder Pachtzins Insolvenzforderung bleibt (BGHZ 125, 270 Rn 15 ff, zit. nach juris).

    Der Insolvenzschuldner kann somit auch dann, wenn der Wiederherstellungs- bzw. Räumungsanspruch eine Insolvenzforderung ist, die Mietsache bis zum Vertragsende in der bisherigen Art und Weise nutzen; er muss dann lediglich einen auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezogenen, mit dem Schätzwert in Geld zu veranschlagenden Wiederherstellungsanspruch quotenmäßig befriedigen (BGHZ 125, 270 Rn 18, zit nach juris).

    Vorliegend sind die maßgeblichen Rechtsfragen insbesondere durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 125, 270) bereits höchstrichterlich entschieden.

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Ein Feststellungsinteresse besteht nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu bannen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08 -, NJW 2010, 1877 Rn 12, zit. nach juris).
  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Hingegen ist, entgegen der Ansicht der Klägerin, für die Rückgabe selbst ohne Belang, in welchem Zustand sich die Mietsache befindet (BGHZ 104, 285 Rn13, zit. nach juris).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Kann eine Partei ihren Anspruch noch nicht, nicht abschließend oder nicht ohne Durchführung einer aufwändigen Beweisaufnahme beziffern, kann es am Vorrang der Leistungsklage fehlen (BGH, Urteil vom 21. Januar 2000 - V ZR 387/98 -, NJW 2000, 1256 Rn 12, zit. nach juris).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Wird der Mietvertrag vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, ist der Rückgabeanspruch deshalb Insolvenzforderung (BGHZ 150, 305 Rn 22, zit. nach juris).
  • OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Aus dem gleichen Grund wird auch der dem Vermieter nach § 209 InsO zustehende Schadensersatzanspruch wegen vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses als Insolvenzforderung, nicht als Masseschuld qualifiziert (vgl. OLG Celle, Urt. v. 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914 Rn 89, zit. nach juris).
  • BGH, 17.04.2008 - IX ZR 144/07

    Schadensersatzansprüche des Vermieters in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Er war zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, denn der Herausgabeanspruch des Vermieters für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrages entsteht bereits mit Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung (BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - IX ZR 144/07 -, Grundeigentum 2008, 865; BGHZ 125, 270; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl. 2010, § 108 Rn 36).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Ein schutzwürdiges Interesse für eine Feststellungsklage fehlt jedenfalls dann, wenn dem Kläger besserer Rechtsschutz zur Verfügung steht, wenn etwa eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist und der Streitstoff endgültig in einem Prozess geklärt werden kann (BGH, Urteil vom 06. Mai 1993 - I ZR 144/92 -, NJW 1993, 2993 Rn 13, zit nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12

    Gewerberaummiete: Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Eine nur teilweise Räumung hat, wenn die Parteien, wie hier, keine abweichende vertragliche Regelung treffen, zur Folge, dass dem Vermieter die gesamte Mietsache vorenthalten wird, sofern durch die hinterlassenen Gegenstände noch eine Weiternutzung des Objekts durch den Mieter stattfindet (Senat, Urt. v. 16.07.13 - 6 U 11/12 - Rn 54, zit. nach juris).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14
    Entgegen der Ansicht der Berufung ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6.11.1978 (BGHZ 72, 263) nichts Abweichendes.
  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Insolvenzverfahren: Rücknahme einer Forderungsanmeldung; Wirksamwerden der

    Als Forderung, die nicht auf einen Geldbetrag gerichtet ist, ist sie gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 InsO im Forderungsfeststellungsverfahren nach §§ 174 ff InsO mit ihrem Schätzwert für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen (OLG Brandenburg, ZIP 2015, 1790, 1791; vgl. zu § 34 VerglO: BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93, BGHZ 125, 270, 277; zu § 69 KO: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - IX ZR 159/83, NJW 1985, 271, 272).
  • KG, 26.10.2023 - 8 U 94/22

    Vorzeitige Rückgabe der Pachtsache: Keine Bereicherungsansprüche

    Dementsprechend ist auch bereits entschieden worden, dass der Herausgabeanspruch des Vermieters eine betagte Forderung i.S. von § 30 VerglO (BGHZ 125, 270 - juris Rn 18) bzw. von § 41 InsO, der ebenfalls nur auf betagte Forderungen Anwendung findet (BGHZ 168, 276 Rn 21), darstellt (OLG Brandenburg ZIP 2015, 1790 - juris Rn 48).
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